Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Michelstadt hat am 9. Juni 2020 beschlossen, die KiTa-Gebühren für die Monate April und Mai 2020 in den städtischen Kindergärten zu erlassen. Die Kindergärten wurden ab dem 16. März 2020 wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Nun sind die KiTas seit dem 2. Juni 2020 für einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ wieder geöffnet. Nicht alle Kinder können zurück, und es ungeklärt ob für den Juni Gebühren bezahlt werden müssen. Die ÜWG hat beantragt, dass die Juni-Gebühren ebenfalls erlassen werden.

Ab dem 6. Juli 2020 gilt wieder der Regelbetrieb, d.h. alle Kinder können wieder in die KiTas zurück. Der Gebührenanspruch lebt also wieder auf. Die ÜWG hat beantragt, auch für den Juli – also bis zum Ende des Kindergartenjahrs – die Gebühren zu erlassen. Manche Familien müssen oder wollen noch vorsichtig sein, z.B. weil ein Familienmitglied Vorerkrankungen hat oder die Kinder engen Kontakt zu den Großeltern haben. Außerdem könnte die Stadt Michelstadt damit den Familien zumindest nachträglich eine gewisse finanzielle Entlastung schaffen und die enormen familiären Leistungen in der Coronakrise anerkennen.

Herausfordernd war diese Zeit aber nicht nur für die betroffenen Eltern, sondern auch für die freien Träger von Kindergärten. Diese sind ein unverzichtbares Standbein für die Erfüllung der kommunalen Betreuungsplatzgarantie. Gerade Träger mit Betreuungsplätzen für U3-Kinder sind finanziell hart betroffen. Die ÜWG Michelstadt forderte deshalb die finanzielle Unterstützung der freien Träger durch die Stadt. Auf Anfrage des ÜWG-Fraktionsvorsitzenden Dr. Tobias Robischon hat Bürgermeister Kelbert im Haupt- und Finanzausschuß erklärt, dass die Träger mit einem Ausgleich ihres finanziellen Ausfalls rechnen können.