„Die Mitgliedschaft des Bürgermeisters im Magistrat ist entscheidend, um die Einheit zwischen politischer Führung und Verwaltung zu sichern. Als direkt gewähltes Oberhaupt der Stadt bringt er die nötige demokratische Legitimation
in das Gremium ein und fungiert als unverzichtbare Schnittstelle: Er stellt sicher, dass politische Beschlüsse fachlich fundiert gefasst und durch die Verwaltung effizient umgesetzt werden. Sein Stimmrecht garantiert dabei seine politische Gestaltungsmacht und verhindert institutionelle Blockaden, wodurch die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Kommune gewahrt bleibt.
So weit, so gut. Die Besetzung des Magistrats spiegelt derzeit die Mehrheitsverhältnisse wider: Die sogenannte ‚Michelstädter Ampel‘ kommt auf fünf Sitze und die Opposition auf vier Sitze – so ist es geregelt.
Der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Bürgermeister kann den Mehrheitsverhältnissen in dieser Konstellation entweder zustimmen oder in einer Patt-Situation gemeinsam mit der Opposition durch das Gewicht seiner Stimme, die er durch die Direktwahl erhalten hat, eine Entscheidung herbeiführen.
Mit der Erhöhung um einen weiteren Sitz wird dieses Prinzip von der Ampel jedoch auf den Kopf gestellt und die Demokratische Grundordnung ohne Not untergraben, sowie der Wählerwille der Bürgerinnen und Bürger von Michelstadt ignoriert.
Durch sein Stimmrecht bringt der Bürgermeister den direkten Wählerwillen in die tägliche Regierungsarbeit ein. Dies sichert seine politische Gestaltungsmacht, die er von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat und stellt sicher, dass die Verwaltung im Einklang mit dem Bürgervotum agiert. Genau darüber sollten die Bürgerinnen und Bürger bei der nächsten Bürgermeisterwahl entscheiden – und nicht Sie durch diesen Antrag.