Angesichts der Corona-Lage verschärft die Stadt Michelstadt ihr Infektionsschutz-Konzept für den Weihnachtsmarkt. Der Zugang zum Markt in der historischen Altstadt wird an der Stadtmauer kontrolliert und die Besucherzahl begrenzt, damit ausreichend Abstand gewahrt werden kann. Zudem wird ein 3G-Nachweis verlangt.
„Wir Michelstädter lieben unseren Weihnachtsmarkt und wollen die bestmögliche Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher. Wir möchten ihnen gerade in diesen schwierigen Zeiten die Besinnlichkeit und Freude möglich machen, die ein Weihnachtsmarktbesuch schenkt.“, so der Michelstädter Bürgermeister Tobias Robischon.
Das 3G- und Kontrollkonzept wurde am Sonntag in einer gemeinsamen Sitzung von Magistrat und Präsidium der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Niemand habe sich mit der Entscheidung leicht getan, berichtet Bürgermeister Robischon. Gemeinsam habe man das Für und Wider abgewogen und sei am Ende zu der Überzeugung gekommen, dass das 3G-und Kontrollkonzept ein tragfähiger und verantwortbarer Weg ist. Das Markt- und Infektionsgeschehen werde laufend beobachtet und das Schutzkonzept gegebenenfalls angepasst.
Das 3G- und Kontrollkonzept sieht vor, dass während der Marktzeiten der Zugang nur über fünf Kontrollpunkte möglich ist. Diese werden am Lindenplatz, am Übergang vom Burggraben zum Kellereihof, an der Neutorstraße/Ecke Häfnergasse, an der Bienenmarktspforte sowie am Unteren Tor in der Große Gasse eingerichtet. Das Zugangssystem macht sich so die mittelalterliche Stadtstruktur zu Nutze. Die Öffnungszeiten des Michelstädter Weihnachtsmarktes sind Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 20 Uhr, Freitag von 14 bis 21 Uhr, Samstag von 11 bis 21 Uhr und Sonntag von 11 bis 20 Uhr.
Durch die Einlasskontrollen wird sichergestellt, dass auf den Gassen der Altstadt keine Überfüllung entsteht. Die Zahl der Besucher wird begrenzt. Bei Bedarf kann der Zulauf gedrosselt oder gar ganz gesperrt werden. Der Zugang zum Weihnachtsmarkt ist nur für Besucher mit einem 3G-Nachweis möglich, es werden Armbänder verteilt. Die Standbetreiber werden dazu verpflichtet, nur Besucher mit Bändchen, d.h. mit 3G-Nachweis zu bedienen.
In Warteschlangen und überall dort, wo es enger wird, gilt Maskenpflicht. Sollte es notwendig werden, wird eine allgemeine Maskenpflicht auf dem ganzen Markt verhängt.
Für Bewohner der Altstadt werden von der Meldebehörde Ausweise ausgegeben, mit denen Ihnen jederzeit Zugang zu ihrer Wohnung möglich ist. Der kontrollfreie Zugang für Anwohner schließt jedoch nicht das Verweilen im Marktbereich ein. Hierfür müssen auch die Anwohner einen 3G-Nachweis erbringen.
Ganz ähnlich wird mit denjenigen verfahren, die plausibel ein begründetes und berechtigtes Anliegen vortragen, ein Gebäude im Marktbereich aufzusuchen. Auch ihnen wird Zugang z.B. zum Gottesdienst gewährt werden. Dies berechtigt jedoch nur zum direkten Weg, für ein Verweilen im Marktbereich bleibt der 3G-Nachweis erforderlich. Die Einhaltung der Regelungen wird laufend kontrolliert werden, insbesondere ob sich Personen ohne 3G-Nachweis an den Marktständen aufhalten und ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Solche Verstöße können nach den Corona-Verordnungen mit Bußgeld belegt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Michelstadt 21.11.2021